Nein, wenngleich der Status nicht völlig eindeutig ist. Der Stoffwechselweg, der kurzkettige Ethylenglykolether problematisch macht, beruht auf der Spaltung zu Methoxyessigsäure, und das verlängerte zweigliedrige Grundgerüst wird nicht in gleicher Weise gespalten; DM trägt daher nicht die für EM geltende Einstufung als reproduktionstoxisch Kategorie 1B. In manchen Rechtsräumen ist es in einer niedrigeren Kategorie eingestuft und in bestimmten Abbeizmitteln für Verbraucher beschränkt, weshalb der Status im Zielmarkt zu prüfen ist.